Die Cyber Versicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Cyber-Kriminalität. Sie erstattet die Kosten, wenn Hacker die IT-Systeme beschädigen und sogar, wenn der Betrieb aufgrund dessen für einige Tage stillsteht. Doch leistet die Cyber-Police nicht nur, wenn das eigene Unternehmen geschädigt wird. Sondern auch bei Schadensersatzansprüchen Dritter.
Haftpflichtschäden im Zusammenhang mit Cyber-Kriminalität
Bei einem Haftpflichtschaden wird eine dritte Person geschädigt. Dabei kann es sich um einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden handeln. Im Zusammenhang mit Cyber-Risiken treten im Regelfall Sach- und vor allem Vermögensschäden auf. Der Verursacher des Schadens ist dazu verpflichtet, diesen gemäß § 823 BGB vollständig zu ersetzen. Dabei haftet er in unbegrenzter Höhe.
Im Hinblick auf Cyber-Kriminalität sind Haftpflichtschäden keine Seltenheit. Sie können entstehen, wenn Hacker Kundendaten wie Adressen und Telefonnummern abgreifen. Oder Bank- und Kreditkartendaten. Bei Arztpraxen besteht ein besonders hohes Risiko im Hinblick auf die Verletzung des Datenschutzes.
Haftpflichtschäden entstehen jedoch nicht nur durch Hackerangriffe. Sie können auch aus Unachtsamkeit resultieren. Zum Beispiel, wenn die Krankenakte eines Patienten nicht an die Krankenkasse, sondern eine fremde Person versendet wurde. Oder ein Mitarbeiter versehentlich eine Spammail mit Schadstoffsoftware an einen Lieferanten weiterleitet, woraufhin dessen Systeme beschädigt werden. Auch Urheberrechtsverletzungen können teure Schadensersatzforderungen hervorrufen.
Haftpflichtschäden: Schützt eine Cyber Versicherung?
Haftpflichtschäden sind bei einer Cyber Versicherung als sogenannte Drittschäden aufgeführt. Das bedeutet, nicht der Versicherte selbst wurde geschädigt. Sondern eine außenstehende Person oder ein Unternehmen. Und der Geschädigte macht einen Schadensersatz gegen den Kunden geltend.
Die Cyber Versicherung schützt bei Haftpflichtschäden – im Rahmen der versicherten Risiken. So ist die Verletzung von Geheimhaltungs- und Datenschutzverpflichtungen sowie Vertragsstrafen meist mitversichert. Auch Schadensersatzansprüche, wenn Hacker sensible Daten von Kunden und Lieferanten abgreifen. Gute Tarife mit einem breiten Leistungsspektrum bieten darüber hinaus in folgenden Fällen Versicherungsschutz:
- Vorsatz durch Mitarbeiter: Wenn Mitarbeiter absichtlich einen Schaden herbeiführen
- Verbreitung von Schadstoffsoftware: Das versehentliche Weiterleiten und Verbreiten von schädigender Software
- Zahlungsmittelschäden: Wenn Hacker Bank- und Kreditkartendaten abgreifen
- Abmahnungen und Urheberrechtsverletzung: Prüfung und Kostenübernahme bei Abmahnungen und Urheberrechtsverletzungen
- Behördliche Verfahren: Kostenübernahme von behördlichen Verfahren und Bußgeldern, beispielsweise bei Datenschutzverletzung
Somit gilt, dass eine Cyber Versicherung generell bei Haftpflichtschäden schützt. In welchem Umfang und bei welchen Risiken, ist jedoch von dem vereinbarten Tarif abhängig. Denn der Diebstahl von Kreditkartendaten ist beispielsweise nicht in jeder Police obligatorisch enthalten. Außerdem ist zu beachten, dass Erstattungsgrenzen gelten. Die Deckungssumme muss ausreichend hoch sein, um auch bei einem erheblichen Drittschaden lückenlosen Versicherungsschutz zu bieten.
Schutz bei Dritt- und Eigenschäden: Lassen Sie sich jetzt beraten
Haftpflichtschäden lassen sich trotz aller Vorsicht nicht immer vermeiden. Doch im Zusammenhang mit Internetkriminalität können sie zu teuren Schadensersatzforderungen führen. Eine Cyber Versicherung ist für viele Unternehmen sinnvoll. Insbesondere für Betriebe, die mit persönlichen und sensiblen Daten Dritter arbeiten. Dazu gehören nicht nur Arztpraxen, sondern auch Unternehmen, die eine Kartenzahlung ermöglichen, Informationen über ihre Kunden und Lieferanten speichern und auf eine funktionsfähige IT angewiesen sind.
Das Team von albfinanz ist Ihnen dabei behilflich, die passende Cyber Versicherung zu wählen. Gemeinsam schützen wir Ihr Unternehmen gegen eine Vielzahl von Gefahren aus dem Internet.